MwSt-Rechner
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Wie oft suchen Sie, wie viel der Nettobetrag auf einer Rechnung ist, oder wie viel Sie mit MwSt bezahlen? Genau dafür ist diese Seite.
MwSt-Sätze in Deutschland (2026)
19 % — Regelsteuersatz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen (Kleidung, Elektronik, Kraftstoffe, Handwerkerleistungen ...).
7 % — Ermäßigter Steuersatz gilt für Lebensmittel (Grundnahrungsmittel), Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Tickets im öffentlichen Nahverkehr, Hotelübernachtungen und kulturelle Veranstaltungen.
Formeln zur MwSt-Berechnung
Brutto = Netto × 1,19 (bei 19 %)
Netto = Brutto ÷ 1,19 (bei 19 %)
MwSt-Betrag = Brutto − Netto
| Satz | Faktor | Beispiel (1.000 € netto) |
|---|---|---|
| 19 % — Regelsteuersatz | × 1,19 | 1.190 € brutto |
| 7 % — Ermäßigt | × 1,07 | 1.070 € brutto |
Wann muss ich MwSt abführen?
Kleinunternehmer sind bis zu einem Vorjahresumsatz von 25.000 € und einem laufenden Jahresumsatz bis 100.000 € von der MwSt befreit (§ 19 UStG — Kleinunternehmerregelung). Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Befreiung sofort ab dem übersteigenden Umsatz; darüber hinaus müssen Sie sich beim Finanzamt für die MwSt anmelden und Voranmeldungen abgeben.
Freiwillig können Sie auch schon früher zur Regelbesteuerung optieren, was bei Geschäftskunden (B2B) oft vorteilhaft ist, da diese die MwSt als Vorsteuer geltend machen können.
Häufige Fragen
Wie berechne ich den Bruttobetrag?
Nettobetrag × (1 + MwSt-Satz). Bei 19 % MwSt: Netto × 1,19. Beispiel: 1.000 € × 1,19 = 1.190 € brutto.
Wie berechne ich den Nettobetrag aus dem Brutto?
Bruttobetrag ÷ (1 + MwSt-Satz). Bei 19 % MwSt: Brutto ÷ 1,19. Beispiel: 1.190 € ÷ 1,19 = 1.000 € netto.
Welche MwSt-Sätze gibt es in Deutschland?
Den Regelsteuersatz von 19 % (die meisten Waren und Dienstleistungen) und den ermäßigten Steuersatz von 7 % (Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, ÖPNV, Hotel, Kulturveranstaltungen).
Ab wann muss ich MwSt abführen?
Ab einem Vorjahresumsatz von mehr als 25.000 € oder einem laufenden Jahresumsatz von mehr als 100.000 €. Unterhalb dieser Schwellen gilt die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).